- Berufsförderung
- I. Bundesagentur für Arbeit (BA):Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (§§ 77 ff. SGB III).- 1. Institutionelle Förderung der beruflichen Ausbildung, Fortbildung und Umschulung durch Darlehen und Zuschüsse für Aufbau, Erweiterung und Ausstattung an Einrichtungen einschließlich überbetrieblicher Lehrwerkstätten (§§ 81 ff. SGB III).- 2. Individuelle Förderung an Einzelpersonen zu deren beruflicher Ausbildung und Weiterbildung, z.B. Berufsausbildungsbeihilfe (§§ 59 ff. SGB III), Mobilitätshilfen (§§ 53 ff. SGB III) etc.II. Gesetzliche Rentenversicherung:Leistungen, z.B. zur ⇡ Rehabilitation (⇡ berufliche Rehabilitation) von Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit wegen Krankheit erheblich gefährdet oder gemindert ist, wenn dadurch die Erwerbsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt oder eine Erwerbsminderung abgewendet werden kann (§§ 9 ff. SGB VI). Bei Nichterfüllung der hierfür erforderlichen ⇡ Wartezeit ist die Bundesagentur für Arbeit zuständig.III. Gesetzliche Unfallversicherung:Leistungen im Rahmen der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation, wenn ein Versicherter aufgrund eines ⇡ Arbeitsunfalls oder einer ⇡ Berufskrankheit nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben (vgl. § 35 SGB VII). Es werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sowie in ⇡ Werkstätten für behinderte Menschen erbracht.
Lexikon der Economics. 2013.